Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

1. Angebot und Angaben

1.1. Das Immobilienangebot der Firma Rheinwelt Immobilien – und das von ihr erstellte Exposé ist aufgrund der vom Anbieter erteilten Auskünfte und Angaben gefertigt worden.

1.2. Die Firma Rheinwelt Immobilien überprüft immer die vom Anbieter erhaltenen Informationen auf deren Richtigkeit. Eine Gewähr für die 100% Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben können wir jedoch nicht geben.

1.3. Für Richtigkeit und Vollständigkeit der von dem Auftraggeber stammenden Angaben, mit denen Rheinwelt Immobilien den Nachweis oder die Vermittlung betreibt, ist der Anbieter auch gegenüber Dritten verantwortlich.

1.4. Das Immobilienangebot ist ausschließlich für den Angebotsempfänger bestimmt. Es ist vertraulich zu behandeln und darf nicht an Dritte weitergeben werden.

1.5. Die Weitergabe an Dritte ohne die Zustimmung der Firma Rheinwelt Immobilien verpflichtet den Angebotsempfänger zur Zahlung der vollen Provision, wenn der Dritte, an den das Immobilienangebot weitergegeben wird, den Vertrag abschließt.

 

2. Provision

2.1. Die Tätigkeit der Firma Rheinwelt Immobilien ist auf den Nachweis und/oder die Vermittlung von Verträgen gerichtet. Die Provision berechnet sich nach dem Wirtschaftswert des Vertrages unter Einschluss aller damit zusammenhängenden Nebenabreden und Ersatzgeschäfte. Der Anspruch auf Maklerprovision der Firma Rheinwelt Immobilien entsteht, sofern durch die beauftragte Nachweis– oder Vermittlertätigkeit ein Vertrag zustande kommt.

2.2. Der Provisionsanspruch bleibt dem Grunde und der Höhe nach bestehen, auch wenn ein Vertragsteil von dem vermittelnden Vertrag aufgrund eines gesetzlichen Rechts zurücktritt, kündigt oder das vereinbarte Entgelt nach Vertragsabschluss mindert.

 

3. Verhandlungen

3.1. Die Kontaktaufnahme mit dem Anbieter ist stets über die Firma Rheinwelt Immobilien einzuleiten.

3.2. Bei Direktverhandlungen ist auf Rheinwelt Immobilien Bezug zu nehmen und der zuständige Ansprechpartner von Rheinwelt Immobilien über das Ergebnis zu informieren.

3.3. Eine Innenbesichtigung darf nur im Einvernehmen mit der Firma Rheinwelt Immobilien und der Anbieterseite vorgenommen werden.

3.4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Firma Rheinwelt Immobilien unverzüglich mitzuteilen, mit wem und zu welchen Konditionen der beabsichtigte Vertrag zustande kam. Rheinwelt Immobilien ist unmittelbar nach Vertragsabschluss eine Abschrift des Vertrages vorzulegen.

3.5. Wird die Firma Rheinwelt Immobilien beauftragt, einen Kaufvertragsentwurf durch einen Notar anzufertigen und kommt ein Kaufvertrag aus Gründen nicht zustande, die eine Vertragseite zu vertreten hat, so hat diese die angefallenen Notarkosten zu tragen.

 

4. Grundbucheinsicht

Der Auftraggeber bevollmächtigt die Firma Rheinwelt Immobilien sämtliche das Objekt betreffenden behördlichen Akten, einschließlich des Grundbuches samt Nebenakten einzusehen und Unterlagen und Auskünfte anzufordern. Die Bevollmächtigung gilt bis sechs Monate nach Beendigung des Auftragsverhältnisses.

 

5. Haftung

5.1. Die Firma Rheinwelt Immobilien haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Firma Rheinwelt Immobilien, ihrer Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen.

5.2. Die Firma Rheinwelt Immobilien haftet unbeschränkt für schuldhaft verursachte Schäden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aufgrund sonstiger zwingender gesetzlicher Haftungsvorschriften.

Sie haftet darüber hinaus für solche Schäden, welche die Firma Rheinwelt Immobilien in Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht verursacht hat; in diesen Fällen ist die Haftung jedoch der Höhe nach beschränkt auf den typischerweise voraussehbaren Schaden.

5.3. Eine Gewähr für die durch die Firma Rheinwelt Immobilien angebotenen Objekte und die Bonität der vermittelten Vertragspartner wird nicht übernommen. Jede weitere Haftung der Firma Rheinwelt Immobilien ist ausgeschlossen.

 

6. Gerichtsstand

Soweit eine gesetzliche Gerichtsstandsvereinbarung zulässig ist, gilt Bonn als Gerichtsstand vereinbart.

 

7. Auftragnehmer

Firma Rheinwelt Immobilien – Bonn
Martinstraße 38, 53177 Bonn

Inhaber: Michael Schumann

Telefon: 0228/93198952

Fax: 0228-93198964

Mobil: 0177/4067621

E-Mail: info@rheinwelt-immobilien.de

USt-Identifikationsnummer: DE 234276511

Gewerbeerlaubnis gemäß § 34 c GewO erteilt durch die Stadt Bonn
Aufsichtsberhörde: Bundesstadt Bonn, Gewerbeangelegenheiten, Berliner Platz 2, 53111 Bonn

(Stand der AGBs: 22.05.2018)